• Worum geht es bei den Staatsleistungen an die Kirchen?

  • Unter Staatsleistungen versteht man im deutschen Religionsverfassungsrecht alle auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden und auf Dauer angelegten Leistungsverpflichtungen der Länder an die Religionsgesellschaften (Kirchen), die bei Inkrafttreten der Weimarer Verfassung am 14. August 1919 bereits bestanden. Laut Artikel 140 Grundgesetz dürfte es diese Staatsleistungen schon lange nicht mehr geben. Unser Bündnis BASTA setzt sich für die verfassungsgemäße Beendigung der Staatsleistungen ein.
    Staatsleistungen FAQ


DSi – Deutsches Steuerzahlerinstitut fordert: Die Steuerzahler dürfen nicht länger für die Versäumnisse des Gesetzgebers belastet werden

Unter dem Titel „Doch bis in alle Ewigkeit? – Mangelnder politischer Wille für die Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen“ veröffentlichte das Deutsche Steuerzahlerinstitut des Bundes der Steuerzahler e. V.  DSi in seiner August-Ausgabe 2024 einen aktuellen Beitrag zur Nichtumsetzung des Verfassungsauftrages. „Dieser Verfassungsauftrag muss endlich erfüllt und die Ablösung vollzogen werden“, so das DSi. „Die Steuerzahler dürfen nicht länger für die Versäumnisse des Gesetzgebers belastet werden. Zudem liegt, wie unsere Projektion zeigt, die Überlastungsgefahr der Haushalte nicht in der Ablösung, sondern im ewigen Weiter-so.“

Bemerkenswert und erschreckend sind vor allem die vom DSi abgefragten Positionen der Landesregierungen zur Einhaltung des Grundgesetzes.

DSi Impuls Nr. 33: Doch bis in alle Ewigkeit? – Mangelnder politischer Wille für die Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen | Bund der Steuerzahler e.V.

als PDF: DSi_Impuls_Nr._33_-_Staatsleistungen_bis_in_alle_Ewigkeit_-_2024-08-07.pdf (steuerzahler.de)

Die Kommentare sind geschlossen.