• Worum geht es bei den Staatsleistungen an die Kirchen?

  • Unter Staatsleistungen versteht man im deutschen Religionsverfassungsrecht alle auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden und auf Dauer angelegten Leistungsverpflichtungen der Länder an die Religionsgesellschaften (Kirchen), die bei Inkrafttreten der Weimarer Verfassung am 14. August 1919 bereits bestanden. Laut Artikel 140 Grundgesetz dürfte es diese Staatsleistungen schon lange nicht mehr geben. Unser Bündnis BASTA setzt sich für die verfassungsgemäße Beendigung der Staatsleistungen ein.
    Staatsleistungen FAQ


juristischer Teilerfolg – Einsicht in Protokolle der Geheimverhandlungen zur Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen

Das Verwaltungsgericht Berlin hat am 16.01.2025 auf Klage von Johann-Albrecht Haupt die Bundesregierung (Bundesinnenministerium) dazu verurteilt, ihm nach dem Informationsfreiheitsgesetz Einsicht in die Unterlagen über die bisher geheim gehaltenen Verhandlungen in der Bund-Länder-Kirchen-Arbeitsgruppe „Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen“ zu erteilen. Die beklagte Bundesregierung hat kein Rechtsmittel eingelegt, das Urteil ist also rechtskräftig.
Nähere Informationen über den Prozessgegenstand, das Verfahren, den Wortlaut des Urteils sowie den religionspolitischen Hintergrund sind auf der Homepage des Instituts für Weltanschauungsrechts – ifw –  zu entnehmen. Dort sind auch das Urteil des Gerichts sowie die Akten des Bundesinnenministeriums verlinkt.

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