Das Verwaltungsgericht Berlin hat am 16.01.2025 auf Klage von Johann-Albrecht Haupt die Bundesregierung (Bundesinnenministerium) dazu verurteilt, ihm nach dem Informationsfreiheitsgesetz Einsicht in die Unterlagen über die bisher geheim gehaltenen Verhandlungen in der Bund-Länder-Kirchen-Arbeitsgruppe „Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen“ zu erteilen. Die beklagte Bundesregierung hat kein Rechtsmittel eingelegt, das Urteil ist also rechtskräftig.
Nähere Informationen über den Prozessgegenstand, das Verfahren, den Wortlaut des Urteils sowie den religionspolitischen Hintergrund sind auf der Homepage des Instituts für Weltanschauungsrechts – ifw – zu entnehmen. Dort sind auch das Urteil des Gerichts sowie die Akten des Bundesinnenministeriums verlinkt.