• Worum geht es bei den Staatsleistungen an die Kirchen?

  • Unter Staatsleistungen versteht man im deutschen Religionsverfassungsrecht alle auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden und auf Dauer angelegten Leistungsverpflichtungen der Länder an die Religionsgesellschaften (Kirchen), die bei Inkrafttreten der Weimarer Verfassung am 14. August 1919 bereits bestanden. Laut Artikel 140 Grundgesetz dürfte es diese Staatsleistungen schon lange nicht mehr geben. Unser Bündnis BASTA setzt sich für die verfassungsgemäße Beendigung der Staatsleistungen ein.
    Staatsleistungen FAQ


BASTA

Warum Staatsleistungen jetzt beenden?

Nach 102 Jahren Weimarer Verfassungsauftrag, die Staatsleistungen an die Kirchen abzulösen, wollen wir dazu beitragen, dass diese Zahlungen an die beiden Kirchen endlich ein Ende haben.

Auf dieser Website findest Du
Aktuelles
und kannst Dich
⇒ über die Staatsleistungen informieren (Hintergrund) und
unsere Erklärung lesen und mitunterschreiben (…), mit der
wir (das Bündnis) Parteien, Regierungen und Kirchen auffordern, unter die Staatsleistungen einen Schlussstrich zu ziehen.

Viel Spaß beim Surfen und Unterschreiben wünscht
das Bündnis Altrechtliche Staatsleistungen abschaffen (BAStA)

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