• Worum geht es bei den Staatsleistungen an die Kirchen?

  • Unter Staatsleistungen versteht man im deutschen Religionsverfassungsrecht alle auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden und auf Dauer angelegten Leistungsverpflichtungen der Länder an die Religionsgesellschaften (Kirchen), die bei Inkrafttreten der Weimarer Verfassung am 14. August 1919 bereits bestanden. Laut Artikel 140 Grundgesetz dürfte es diese Staatsleistungen schon lange nicht mehr geben. Unser Bündnis BASTA setzt sich für die verfassungsgemäße Beendigung der Staatsleistungen ein.
    Staatsleistungen FAQ


Das sagen die Anderen

Statements, Beschlüsse und Vorschläge von Organisationen und Einzelpersonen, die das BAStA interessant findet:

1. Dietrich-Bonhöffer-Verein

Abzulösende Staatsleistungen:

Die staatliche Entschädigungszahlungen für die Enteignungen durch die Säkularisation 1803 sollen nach Art. 140 GG (Art. 138 Abs. 1 WRV) durch die Länder abgelöst werden. De facto sind sie durch Staatskirchenverträge der meisten Bundesländer mit den ev. Landeskirchen und durch das geltende Reichskonkordat und die Länderkonkordate mit den katholischen Diözesen zu Dauerleistungen geworden. Die Staatskirchenverträge und Konkordate sollten entsprechend geändert werden.“

Quelle: http://www.dietrich-bonhoeffer-verein.de/dietrich-bonhoeffer-verein/arbeitsgruppen/ag-kirche-gestalten/drei-saeulen-modell/

Die Kommentare sind geschlossen.