• Worum geht es bei den Staatsleistungen an die Kirchen?

  • Unter Staatsleistungen versteht man im deutschen Religionsverfassungsrecht alle auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden und auf Dauer angelegten Leistungsverpflichtungen der Länder an die Religionsgesellschaften (Kirchen), die bei Inkrafttreten der Weimarer Verfassung am 14. August 1919 bereits bestanden. Laut Artikel 140 Grundgesetz dürfte es diese Staatsleistungen schon lange nicht mehr geben. Unser Bündnis BASTA setzt sich für die verfassungsgemäße Beendigung der Staatsleistungen ein.
    Staatsleistungen FAQ


Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG,
verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV

 

Bezeichnung des Anbieters:
Bündnis altrechtliche Staatsleistungen abschaffen (BASTA)

Vertreten durch:
Dipl.-Ing. (FH) Stefan Dewald
Rheinhäuserstraße 92
68165 Mannheim

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