Bündniserklärung

Nach 100 Jahren:
Staatsleistungen an die Kirchen been­den – jetzt!

Im August fei­ern wir den 100. Jahrestag der demo­kra­ti­schen Weimarer Verfassung. Nach dem Ende des Kaiserreichs soll­te es eine Staatskirche nicht mehr geben. Staat und Kirchen soll­ten getrennt wer­den. Daher ist in der Weimarer Verfassung von 1919 und im Grundgesetz aus­drück­lich fest­ge­legt: die his­to­ri­schen Staatsleistungen an die Kirchen sind abzu­lö­sen. Das ist nicht gesche­hen. Im Gegenteil: Diese Zuwendungen haben sich in den Bundesländern (außer Hamburg und Bremen) auf jähr­lich 538 Millionen Euro (2018) und ins­ge­samt seit Inkrafttreten des Grundgesetzes auf einen Betrag von über 17 Milliarden Euro aufgetürmt.

Diese Zahlungen wer­den aus all­ge­mei­nen Steuermitteln von allen Bürgern unge­ach­tet ihrer Kirchenzugehörigkeit auf­ge­bracht. Die Geldbeträge wer­den den Kirchen vom Staat zur frei­en Verfügung über­wie­sen. Einen Großteil der Gelder ver­wen­den die Kirchen zur Bezahlung von Gehältern und Pensionen für Seelsorgegeistliche, Bischöfe, Pfarrer, Generalvikare und Bischofssekretäre. Die bei­den Kirchen erhal­ten die­se alt­recht­li­chen Staatsleistungen neben ihren Kirchensteuereinnahmen von der­zeit jähr­lich ins­ge­samt 12,5 Milliarden Euro.

Statt den kla­ren Verfassungsauftrag von 1919 zu erfül­len, haben die Länder Verträge abge­schlos­sen, die sie auf unab­seh­ba­re Zeit zu Zahlungen an die Kirchen ver­pflich­ten – eine gro­be Missachtung der Verfassung seit 100 Jahren.

Wir for­dern: Altrechtliche Staatsleistungen been­den – jetzt!

Dazu muss Folgendes geschehen:

  1. Wir for­dern alle poli­tisch Verantwortlichen in Bund und Ländern, Parlamenten und Regierungen auf, mit der katho­li­schen und der evan­ge­li­schen Kirche unter Beteiligung der Öffentlichkeit ernst­haf­te Gespräche zu füh­ren mit dem Ziel einer umge­hen­den Beendigung der Staatsleistungen. Bund und Länder dür­fen sich für ihre Untätigkeit nicht län­ger gegen­sei­tig die Verantwortung zuschieben!
  1. Wir for­dern den Bundestag auf, nach 100 Jahren end­lich ein Ablösegrundsätzegesetz zu erlas­sen, wie es im Grundgesetz vor­ge­se­hen ist.
  1. Wir for­dern Bund und Länder auf, bei ent­spre­chen­den Gesetzgebungsverfahren zu berück­sich­ti­gen, dass die Länder seit 100 Jahren bereits hin­rei­chen­de Zahlungen in Milliardenhöhe getä­tigt haben und daher die alt­recht­li­chen Staatsleistungen ohne wei­te­re Entschädigungssumme ein­zu­stel­len sind.
  1. Wir for­dern die Katholische und Evangelische Kirche auf, auf die Zahlungen wei­te­rer Staatsleistungen zu ver­zich­ten und der Ablösung kei­ne Hürden in den Weg zu legen.

Das Bündnis Altrechtliche Staatsleistungen abschaf­fen. 19.12.2018


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