• Worum geht es bei den Staatsleistungen an die Kirchen?

  • Unter Staatsleistungen versteht man im deutschen Religionsverfassungsrecht alle auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden und auf Dauer angelegten Leistungsverpflichtungen der Länder an die Religionsgesellschaften (Kirchen), die bei Inkrafttreten der Weimarer Verfassung am 14. August 1919 bereits bestanden. Laut Artikel 140 Grundgesetz dürfte es diese Staatsleistungen schon lange nicht mehr geben. Unser Bündnis BASTA setzt sich für die verfassungsgemäße Beendigung der Staatsleistungen ein.
    Staatsleistungen FAQ


Mehrheit der Bundesbürger für Ende der Staatsleistungen

…meint „Domradio“ und schreibt:

„Eine Mehrheit von 59 Prozent der Bevölkerung spricht sich in einer Umfrage dafür aus, dass die katholische und die evangelische Kirche freiwillig auf historisch entstandene Staatsleistungen verzichten.“

Externer Link:

https://www.domradio.de/themen/kirche-und-politik/2018-10-31/umfrage-mehrheit-fuer-verzicht-der-kirchen-auf-staatsleistungen

Die Kommentare sind geschlossen.