• Worum geht es bei den Staatsleistungen an die Kirchen?

  • Unter Staatsleistungen versteht man im deutschen Religionsverfassungsrecht alle auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden und auf Dauer angelegten Leistungsverpflichtungen der Länder an die Religionsgesellschaften (Kirchen), die bei Inkrafttreten der Weimarer Verfassung am 14. August 1919 bereits bestanden. Laut Artikel 140 Grundgesetz dürfte es diese Staatsleistungen schon lange nicht mehr geben. Unser Bündnis BASTA setzt sich für die verfassungsgemäße Beendigung der Staatsleistungen ein.
    Staatsleistungen FAQ


Reichsdeputationshauptschluss von 1803 in heutigem Deutsch.

Der Reichsdeputationshauptschluss legte fest, wer welche und in welcher Form Erleichterungen, Apanagen, sachliche und geldliche Ausgleichszahlungen für umgewidmetes Vermögen erhielt.

Oft werden diese Regelungen dafür herangezogen zu begründen, dass es bis heute Staatsleistungen an die Kirchen gibt. Das dies zweifelhaft ist, ergibt sich auch aus dem Text des Dokuments.

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