Reichsdeputationshauptschluss von 1803 in heu­ti­gem Deutsch.

Der Reichsdeputationshauptschluss leg­te fest, wer wel­che und in wel­cher Form Erleichterungen, Apanagen, sach­li­che und geld­li­che Ausgleichszahlungen für umge­wid­me­tes Vermögen erhielt.

Oft wer­den die­se Regelungen dafür her­an­ge­zo­gen zu begrün­den, dass es bis heu­te Staatsleistungen an die Kirchen gibt. Das dies zwei­fel­haft ist, ergibt sich auch aus dem Text des Dokuments.

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