• Worum geht es bei den Staatsleistungen an die Kirchen?

  • Unter Staatsleistungen versteht man im deutschen Religionsverfassungsrecht alle auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden und auf Dauer angelegten Leistungsverpflichtungen der Länder an die Religionsgesellschaften (Kirchen), die bei Inkrafttreten der Weimarer Verfassung am 14. August 1919 bereits bestanden. Laut Artikel 140 Grundgesetz dürfte es diese Staatsleistungen schon lange nicht mehr geben. Unser Bündnis BASTA setzt sich für die verfassungsgemäße Beendigung der Staatsleistungen ein.
    Staatsleistungen FAQ


Trier zahlt seit 430 Jahren an Kirche Zinsen

Besonders krasser Fall:

Kirche kassiert seit 430 Jahren Horror-Zinsen von Stadt Trier. BAStA fragt: wie viele ähnliche Fälle gibt es?

Externer Link:

https://www.focus.de/finanzen/news/lukrativer-mord-an-dietrich-flade-hexer-hingerichtet-kirche-kassiert-seit-430-jahren-horror-zinsen-von-stadt-trier_id_10561695.html

Die Bildzeitung dazu mit einem Sarkasmus, den man weniger etablierten zivilgesellschaftlichen Kräften vielleicht nicht durchgehen lassen würde: „Herr, vergib uns unsere Schulden“

Externer Link:

https://www.bild.de/regional/frankfurt/frankfurt-aktuell/trier-zinsen-fuer-einen-toten-herr-vergib-uns-unsere-schulden-61003260.bild.html

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