• Worum geht es bei den Staatsleistungen an die Kirchen?

  • Unter Staatsleistungen versteht man im deutschen Religionsverfassungsrecht alle auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden und auf Dauer angelegten Leistungsverpflichtungen der Länder an die Religionsgesellschaften (Kirchen), die bei Inkrafttreten der Weimarer Verfassung am 14. August 1919 bereits bestanden. Laut Artikel 140 Grundgesetz dürfte es diese Staatsleistungen schon lange nicht mehr geben. Unser Bündnis BASTA setzt sich für die verfassungsgemäße Beendigung der Staatsleistungen ein.
    Staatsleistungen FAQ


Fest zum 70-jährigen des Grundgesetzes in Bonn – BAStA-Aktivisten mischten sich ein

Oberbürgermeister, stellvertretender Ministerpräsident von NRW und Ex-Bundespräsident sprachen am 18. Mai 2019 über 70 Jahre Grundgesetz auf der Bühne des „Festes der Demokratie“ in Bonn zum ebenselbigen Anlass.

Währenddessen machten Aktivistinnen und Aktivisten des Bündnisses Altrechtliche Staatsleistungen Abschaffen und des Säkularen Netzwerks NRW mit ihren Flyern darauf aufmerksam, dass seit 70, ja seit 100 Jahren der Verfassungsauftrag zur Überwindung der Staatsleistungen an die Kirche nicht umgesetzt ist.

Die französische Redaktion der Deutschen Welle interviewte uns.

Am 23. Mai, 11-18 Uhr dem genauen Jubiläumstag, werden wir erneut auf die Straße gehen, nämlich vor das Museum König, in welchem der Parlamentarische Rat bis 1949 am Text des Grundgesetzes feilte.

Fotos: Diana Siebert

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