• Worum geht es bei den Staatsleistungen an die Kirchen?

  • Unter Staatsleistungen versteht man im deutschen Religionsverfassungsrecht alle auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden und auf Dauer angelegten Leistungsverpflichtungen der Länder an die Religionsgesellschaften (Kirchen), die bei Inkrafttreten der Weimarer Verfassung am 14. August 1919 bereits bestanden. Laut Artikel 140 Grundgesetz dürfte es diese Staatsleistungen schon lange nicht mehr geben. Unser Bündnis BASTA setzt sich für die verfassungsgemäße Beendigung der Staatsleistungen ein.
    Staatsleistungen FAQ


Erfolgreiche Straßenaktion zum 3. Oktober in Kiel

Die BAStA-Beachflag ist im Hintergrund zu sehen, der Geldhamster der Giordano-BRuno-Stiftung Rhein-Neckar vorne: Der Nordkurier über die Aktion zum Tag der Deutschen Einheit in Kiel: 100 Jahre Verfassung und 70 Jahre Grundgesetz nicht umgesetzt. Der Nordkurier und der NDR berichteten. https://www.nordkurier.de/politik-und-wirtschaft/kirchenkritiker-wollen-mehr-trennung-von-staat-und-kirche-0336940210.html

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