• Worum geht es bei den Staatsleistungen an die Kirchen?

  • Unter Staatsleistungen versteht man im deutschen Religionsverfassungsrecht alle auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden und auf Dauer angelegten Leistungsverpflichtungen der Länder an die Religionsgesellschaften (Kirchen), die bei Inkrafttreten der Weimarer Verfassung am 14. August 1919 bereits bestanden. Laut Artikel 140 Grundgesetz dürfte es diese Staatsleistungen schon lange nicht mehr geben. Unser Bündnis BASTA setzt sich für die verfassungsgemäße Beendigung der Staatsleistungen ein.
    Staatsleistungen FAQ


Patrick Breyer MdEP

Patrick Breyer MdEP, Piratenpartei: „Kirchen sollen in der Rchtsordnung keine Sonderstellung genießen. Speziell die historisch gewachsenen Staatsleistungen stellen ein Relikt dar, das einer modernen, aufgeklärten Gesellschaft unwürdig ist. Dass der Verfassungsauftrag zu ihrer Ablösung  auch am 70sten Geeburtstag des Grundgesetzes noch nicht erfüllt ist, sollten wir zum Anlass nehmen, das…

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