• Worum geht es bei den Staatsleistungen an die Kirchen?

  • Unter Staatsleistungen versteht man im deutschen Religionsverfassungsrecht alle auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden und auf Dauer angelegten Leistungsverpflichtungen der Länder an die Religionsgesellschaften (Kirchen), die bei Inkrafttreten der Weimarer Verfassung am 14. August 1919 bereits bestanden. Laut Artikel 140 Grundgesetz dürfte es diese Staatsleistungen schon lange nicht mehr geben. Unser Bündnis BASTA setzt sich für die verfassungsgemäße Beendigung der Staatsleistungen ein.
    Staatsleistungen FAQ


2019 werden es ca. 549 Mio. EUR an Staatsleistungen an Religionsgemeinschaften sein

Johann-Albrecht Haupt von der Humanistische Union hat in dieser Tabelle die Staatsleistungen an die beiden mehrheitlichen Empfänger dieser Gelder in diesem unserem Lande zusammengetragen.

Tabelle der Staatsleistungen 2019 nach Bundesländern gegliedert (PDF)

Bemerkenswert sind hier diese Bundesländer mit einer herausragenden Zahlung an Staatsleistungen pro Kopf Kirchenmitglied:

  • Berlin-Brandenburg (BB): 30,03 € p.P.
  • Mecklenburg-Vorpommern (MV): 44.17 € p.P.
  • Rheinland-Pfalz (RP): 21,42 € p.P.
  • Sachsen (SN): 30,52 € p.P.
  • Sachsen-Anhalt (ST): 101,48 € p.P.
  • Thüringen (TH): 41,97 € p.P.

Bundesdurchschnitt: 12,23 € p.P.

Man könnte zu der Ansicht gelangen, das sich der deutsche Staat die Missionierung im Inneren zur zahlenden Aufgabe gemacht hat.


Diese Informationen wurden von der Humanistischen Union veröffentlicht:

⇒ humanistische-union.de/nc/aktuelles/aktuelles_detail/back/aktuelles/article/100-jahre-staatsleistungen-jubilaeum-eines-verfassungsbruchs/

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