• Worum geht es bei den Staatsleistungen an die Kirchen?

  • Unter Staatsleistungen versteht man im deutschen Religionsverfassungsrecht alle auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden und auf Dauer angelegten Leistungsverpflichtungen der Länder an die Religionsgesellschaften (Kirchen), die bei Inkrafttreten der Weimarer Verfassung am 14. August 1919 bereits bestanden. Laut Artikel 140 Grundgesetz dürfte es diese Staatsleistungen schon lange nicht mehr geben. Unser Bündnis BASTA setzt sich für die verfassungsgemäße Beendigung der Staatsleistungen ein.
    Staatsleistungen FAQ


FAZ: 549 Millionen Euro Staatsleistungen an die Kirchen in diesem Jahr

Johann-Albrecht Haupt (Humanistische Union) hat es ausgerechnet: In diesem Jahr bekommen die Kirchen wieder 2 % mehr an Staatsleistungen, obwohl wieder eine Menge Mitglieder ausgetreten sind.

Darüber hinaus gibt der Beitrag einen oberflächlichen Rundblick über die Meinungen zum Thema.

Mehr in einem Artikel der FAZ: https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/staatliche-rekordzahlung-fuer-die-kirchen-16065625.html

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