BASTA fordert: Keine geheimen Beratungen über weitere Milliarden für die Kirchen!

Mehr als 100 Jahre lang haben sich die zuständigen Parlamente geweigert, den bindenden Verfassungsauftrag zur Ablösung der vorkonstitutionellen Staatsleistungen an die Kirchen zu erfüllen. Noch immer zahlen fast alle heutigen Bundesländer jährlich diese umstrittenen Gelder. Im vergangenen Jahr flossen so etwa 600 Millionen Euro aus den Landeshaushalten allein an die katholische und die evangelischen Kirchen. Die unverzügliche Beendigung der Staatsleistungen durch Ablösung ist unbedingt notwendig, aber sie muss in offenen und transparenten Gesprächen mit der Zivilgesellschaft ausgehandelt und darf nicht hinter verschlossenen Türen „ausgeklüngelt“ werden.

Der Sprecher des „Bündnis altrechtliche Staatsleistungen abschaffen BASTA“ Friedrich Coradill kommentiert das fragwürdige Vorgehen kritisch: „Leider scheinen die politisch Verantwortlichen kein Interesse an einem offenen Austausch zu haben. Während der Verfassungsauftrag Jahrzehnte lang ignoriert wurde, kann es plötzlich in Geheimverhandlungen mit den Kirchen nicht schnell genug gehen.“

Seit August 2022 gibt es, weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit, eine Arbeitsgruppe, in der Vertreter der Bundesregierung, der Landesregierungen und der Kirchen über die Modalitäten der Ablösung beraten. Bis Ostern 2023 soll laut Medienberichten ein Gesetzesentwurf vorgelegt werden.

Coradill ergänzt: „Es ist zu befürchten, dass der Entwurf die Bürgerinnen und Bürger teuer zu stehen kommen wird. Bereits der in der letzten Legislaturperiode von den damaligen Oppositionsparteien (FDP, Grüne, Linke) vorgelegte Vorschlag hätte den Kirchen weitere bis zu 24 Milliarden (!) Euro gebracht, was u.a. seitens des Instituts für Weltanschauungsrecht kritisiert wurde. Dieser Vorschlag wurde seinerzeit von SPD und CDU/CSU abgelehnt. Es ist aber kaum zu vermuten, dass die jetzige Ampelkoalition mit Zustimmung der Kirchen hinter dem damaligen Vorschlag zurückbleibt.

Was das konkret bedeutet erläutert Coradill anschaulich: „Das Nichts-Tun bzw. die Nicht-Ablösung hat die deutschen Länder seit 1949 bis jetzt 21 Milliarden Euro gekostet und die zu erwartende Ablösung könnte nach Schätzungen zusätzliche 11 Milliarden Euro kosten. Wenn die Ablösezeiträume wieder 5 + 20 Jahre sein sollen, kommen im Worst-Case weitere 21 Milliarden Euro an Weiterzahlungen dazu, also fast das Doppelte der Ablösung! Und das alles hinter verschlossenen Türen. Dagegen war das Maut-Desaster Scheuers geradezu eine Petitesse.“
Nicht nur der genaue Arbeitsauftrag, auch der Inhalt der Beratungen, der Verhandlungsstand und die genaue personelle Zusammensetzung der Arbeitsgruppe sind unbekannt. Auskünfte über die Gruppenzusammensetzung hat das federführende Bundesinnenministerium zunächst ausdrücklich verweigert, nach einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz IFG aber dahingehend beantwortet, dass nur Vertreter:innen von Bund und Länder sowie der Kirchen dabei sind. „Was soll bei solch einer Verhandlung, in der keine Vertreter:innen aus dem nichtkirchlichen Bereich der Gesellschaft einbezogen werden, anderes als ein den Kirchen gewogenes Ergebnis herauskommen?“, fragt Coradill.

Auch unter den Jurist:innen gibt es zunehmend Stimmen, die nach jahrzehntelanger Zahlung an die Kirchen eine weitere abschließende Ablösungsentschädigung für entbehrlich, ja sogar inakzeptabel halten.

Bürgerrechtliche und säkulare Verbände rufen die verantwortlichen Politiker:innen daher auf, die Geheimverhandlungen umgehend zu beenden. Unter Beteiligung aller gesellschaftlicher Gruppen muss zunächst ein offener Diskussionsprozess zum Thema Ablösung der Staatsleistungen stattfinden, der dann in eine Arbeitsgruppe münden könnte, die vielfältig zusammengesetzt sein muss und in der namentlich auch die Interessen der Mehrheit der Steuerzahler:innen vertreten sein müssen, die keiner Kirche angehören.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Friedrich Coradill
Sprecher für das Bündnis altrechtliche Staatsleistungen abschaffen – BASTA

 

Hier der Link zu unserer Pressemitteilung vom 26. Januar 2023 als PDF

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