• Worum geht es bei den Staatsleistungen an die Kirchen?

  • Unter Staatsleistungen versteht man im deutschen Religionsverfassungsrecht alle auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden und auf Dauer angelegten Leistungsverpflichtungen der Länder an die Religionsgesellschaften (Kirchen), die bei Inkrafttreten der Weimarer Verfassung am 14. August 1919 bereits bestanden. Laut Artikel 140 Grundgesetz dürfte es diese Staatsleistungen schon lange nicht mehr geben. Unser Bündnis BASTA setzt sich für die verfassungsgemäße Beendigung der Staatsleistungen ein.
    Staatsleistungen FAQ


Anfrage an die 14 Finanzministerien der Länder

Das Bündnis BASTA bittet die 14 betroffenen Finanzministerinnen und Finanzminister bis zum 29. Juli 2022 um Erteilung von Auskünften über die in den Haushaltsplänen der Länder von 1947 bis 1949 veranschlagten Staatsleistungen als Berechnungsgrundlage für etwaige Ablösesummen und konkrete Informationen zu angeblich enteigneten Kirchengütern. Abschließend betont Friedrich Coradill als BASTA-Sprecher: „Wir sind an einem konstruktiven Diskurs interessiert und stehen mit unserer Expertise als Gesprächspartner gerne zur Verfügung.“

Hier finden Sie die Pressemeldung vom 1. Juni 2022 zu der BASTA-Anfrage an die Länder.

Der Humanistische Pressedienst hpd hat unsere PM auf seiner Homepage veröffentlicht.

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