• Worum geht es bei den Staatsleistungen an die Kirchen?

  • Unter Staatsleistungen versteht man im deutschen Religionsverfassungsrecht alle auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden und auf Dauer angelegten Leistungsverpflichtungen der Länder an die Religionsgesellschaften (Kirchen), die bei Inkrafttreten der Weimarer Verfassung am 14. August 1919 bereits bestanden. Laut Artikel 140 Grundgesetz dürfte es diese Staatsleistungen schon lange nicht mehr geben. Unser Bündnis BASTA setzt sich für die verfassungsgemäße Beendigung der Staatsleistungen ein.
    Staatsleistungen FAQ


BAStA im Deutschlandfunk: „Die Staatskirche ist abgeschafft.“ 100 Jahre Weimar.

BAStA im Deutschlandfunk. Die Staatskirche ist abgeschafft. Aber die Staatsleistungen an die Kirchen sind nicht abgeschafft. Wir machen weiter! Macht mit!

BAStA-Sprecher Johann-Albrecht Haupt über Staatsleistungen.

https://www.deutschlandfunk.de/aus-religion-und-gesellschaft.777.de.html

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