• Worum geht es bei den Staatsleistungen an die Kirchen?

  • Unter Staatsleistungen versteht man im deutschen Religionsverfassungsrecht alle auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden und auf Dauer angelegten Leistungsverpflichtungen der Länder an die Religionsgesellschaften (Kirchen), die bei Inkrafttreten der Weimarer Verfassung am 14. August 1919 bereits bestanden. Laut Artikel 140 Grundgesetz dürfte es diese Staatsleistungen schon lange nicht mehr geben. Unser Bündnis BASTA setzt sich für die verfassungsgemäße Beendigung der Staatsleistungen ein.
    Staatsleistungen FAQ


FAZ: Staatsleistungen sollen abgelöst werden.

Was Hermann Gröhe (CDU/CSU-Bundestagsfraktion) zum Verfassungsauftrag „Staatsleistungen beenden!“ sagt, ist eine

„Verhöhnung des Verfassungsgebers – und zwar der Väter und Mütter des Grundgesetzes wie der der Weimarer Reichsverfassung“

schreibt FAZ.NET – Frankfurter Allgemeine Zeitung am 9. Februar 2019.
Externer Link: https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/viel-glueck-bei-der-abschaffung-von-leistungen-an-die-kirchen-16031632.html

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