• Worum geht es bei den Staatsleistungen an die Kirchen?

  • Unter Staatsleistungen versteht man im deutschen Religionsverfassungsrecht alle auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden und auf Dauer angelegten Leistungsverpflichtungen der Länder an die Religionsgesellschaften (Kirchen), die bei Inkrafttreten der Weimarer Verfassung am 14. August 1919 bereits bestanden. Laut Artikel 140 Grundgesetz dürfte es diese Staatsleistungen schon lange nicht mehr geben. Unser Bündnis BASTA setzt sich für die verfassungsgemäße Beendigung der Staatsleistungen ein.
    Staatsleistungen FAQ


Kirchenvertreter im Deutschlandfunk zu Staatsleistungen

Was sagen eigentlich Vertreter der Kirchen zur Ablösung der Staatsleistungen? Es gab und gibt in beiden Kirchen hohe Vertreter, die für die Ablösung der Staatsleistungen offen sind. Im Deutschlandfunk ergab sich ein bescheideneres Bild. Lesen Sie selbst:

Externer Link: https://www.deutschlandfunk.de/staatsleistungen-an-die-kirchen-bis-in-alle-ewigkeit.886.de.html?dram:article_id=439603

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