• Worum geht es bei den Staatsleistungen an die Kirchen?

  • Unter Staatsleistungen versteht man im deutschen Religionsverfassungsrecht alle auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden und auf Dauer angelegten Leistungsverpflichtungen der Länder an die Religionsgesellschaften (Kirchen), die bei Inkrafttreten der Weimarer Verfassung am 14. August 1919 bereits bestanden. Laut Artikel 140 Grundgesetz dürfte es diese Staatsleistungen schon lange nicht mehr geben. Unser Bündnis BASTA setzt sich für die verfassungsgemäße Beendigung der Staatsleistungen ein.
    Staatsleistungen FAQ


Hessischer Rundfunk über Staatsleistungen

In 12. Beitrag des Funkkollegs „Religion Macht Politik“ des Hessischen Rundfunks wird von Minute 11:19 bis 13:33 über die Staatsleistungen gesprochen.

Externer Link direkt zur Audio-Datei: https://funkkolleg-religionmachtpolitik.de/files/2019/01/Deutschland-und-seine-Kirchen-Folge-12_Download.mp3

Externer Link zur 12. Folge des Funkkollegs „Religion Macht Politik“: https://funkkolleg-religionmachtpolitik.de/themen/12-halbherzige-trennung-deutschland-und-seine-kirchen/

Externer Link zum Funkkolleg: https://funkkolleg-religionmachtpolitik.de

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