• Worum geht es bei den Staatsleistungen an die Kirchen?

  • Unter Staatsleistungen versteht man im deutschen Religionsverfassungsrecht alle auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden und auf Dauer angelegten Leistungsverpflichtungen der Länder an die Religionsgesellschaften (Kirchen), die bei Inkrafttreten der Weimarer Verfassung am 14. August 1919 bereits bestanden. Laut Artikel 140 Grundgesetz dürfte es diese Staatsleistungen schon lange nicht mehr geben. Unser Bündnis BASTA setzt sich für die verfassungsgemäße Beendigung der Staatsleistungen ein.
    Staatsleistungen FAQ


katholisch.de mit Beitrag zum Ende der Staatsleistungen

Der Journalist Tilmann Kleinjung bringt auf Katholisch.de einen Beitrag, warum die Staatsleistungen an die Kirchen abgelöst werden sollten.

Externer Link: https://www.katholisch.de/aktuelles/standpunkt/warum-die-kirche-ein-ende-der-staatsleistungen-vorschlagen-sollte

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