• Worum geht es bei den Staatsleistungen an die Kirchen?

  • Unter Staatsleistungen versteht man im deutschen Religionsverfassungsrecht alle auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden und auf Dauer angelegten Leistungsverpflichtungen der Länder an die Religionsgesellschaften (Kirchen), die bei Inkrafttreten der Weimarer Verfassung am 14. August 1919 bereits bestanden. Laut Artikel 140 Grundgesetz dürfte es diese Staatsleistungen schon lange nicht mehr geben. Unser Bündnis BASTA setzt sich für die verfassungsgemäße Beendigung der Staatsleistungen ein.
    Staatsleistungen FAQ


hpd über die BAStA-Diskussion 100 Jahre Staatsleistungen – 100 Jahre Missachtung der Verfassung Fotos von Evelin Frerk

Unter dem Titel „Wo der Gesetzgeber die Verfassung missachtet, da herrscht Willkür“ veröffentlichte Gisa Bodenstein beim humanistischen pressedienst einen ausführlichen Bericht über die von dem BAStA organisierte Podiumsdiskussion „100 Jahre Staatsleistungen – 100 Jahre Missachtung der Verfassung“ in Berlin. Externer Link: https://hpd.de/artikel/gesetzgeber-verfassung-missachtet-da-herrscht-willkuer-16699 Evelin Frerk stellte uns Fotoaufnahmen aus der Veranstaltung…

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