• Worum geht es bei den Staatsleistungen an die Kirchen?

  • Unter Staatsleistungen versteht man im deutschen Religionsverfassungsrecht alle auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden und auf Dauer angelegten Leistungsverpflichtungen der Länder an die Religionsgesellschaften (Kirchen), die bei Inkrafttreten der Weimarer Verfassung am 14. August 1919 bereits bestanden. Laut Artikel 140 Grundgesetz dürfte es diese Staatsleistungen schon lange nicht mehr geben. Unser Bündnis BASTA setzt sich für die verfassungsgemäße Beendigung der Staatsleistungen ein.
    Staatsleistungen FAQ


Staatsleistungen: Antrag der Grünen NRW in die Ausschüsse überwiesen

Erster Durchbruch bei Staatsleistungen in einem Landesparlament Antrag der Grünen NRW in die Ausschüsse überwiesen Haupt: „Schritt in die richtige Richtung“ Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik hat ein Landtag beschlossen, sich konkret mit Maßnahmen zur Ablösung der historischen Staatsleistungen an die Kirchen zu befassen. Einen entsprechenden Antrag der Grünen…

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