• Worum geht es bei den Staatsleistungen an die Kirchen?

  • Unter Staatsleistungen versteht man im deutschen Religionsverfassungsrecht alle auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden und auf Dauer angelegten Leistungsverpflichtungen der Länder an die Religionsgesellschaften (Kirchen), die bei Inkrafttreten der Weimarer Verfassung am 14. August 1919 bereits bestanden. Laut Artikel 140 Grundgesetz dürfte es diese Staatsleistungen schon lange nicht mehr geben. Unser Bündnis BASTA setzt sich für die verfassungsgemäße Beendigung der Staatsleistungen ein.
    Staatsleistungen FAQ


70 Jahre Grundgesetz. Aktive erinnern in Bonn an 100 Jahre uneingelösten Verfassungsauftrag mit Mahnwache

Genau 70 Jahre nach der Verkündung des Grundgesetzes gingen Aktive des BAStA in Bonn vor das Museum König. Sie protestierten gegen 100 Jahre Nichtstun beim Verfassungsauftrag von 1919 und informierten die Besucherinnen und Besucher des Museums zu mit dem Grundgesetz und dem BAStA-Flyer. In dem Gebäude einigte sich bis 1949…

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