• Worum geht es bei den Staatsleistungen an die Kirchen?

  • Unter Staatsleistungen versteht man im deutschen Religionsverfassungsrecht alle auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden und auf Dauer angelegten Leistungsverpflichtungen der Länder an die Religionsgesellschaften (Kirchen), die bei Inkrafttreten der Weimarer Verfassung am 14. August 1919 bereits bestanden. Laut Artikel 140 Grundgesetz dürfte es diese Staatsleistungen schon lange nicht mehr geben. Unser Bündnis BASTA setzt sich für die verfassungsgemäße Beendigung der Staatsleistungen ein.
    Staatsleistungen FAQ


Offener Brief an die Abgeordneten des 20. deutschen Bundestages

BASTA fordert: Nehmen Sie unser Grundgesetz ernst und erfüllen Sie endlich Ihren Verfassungsauftrag! Nach dem Ende der Monarchie in Deutschland 1918 sollten Staat und Kirche gemäß Artikel 138 I der Weimarer Verfassung WRV auch finanziell getrennt werden. Die Verfassungsgeber legten daher fest, dass die aus Adelszeiten herrührenden Leistungsansprüche der Kirchen…

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