• Worum geht es bei den Staatsleistungen an die Kirchen?

  • Unter Staatsleistungen versteht man im deutschen Religionsverfassungsrecht alle auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden und auf Dauer angelegten Leistungsverpflichtungen der Länder an die Religionsgesellschaften (Kirchen), die bei Inkrafttreten der Weimarer Verfassung am 14. August 1919 bereits bestanden. Laut Artikel 140 Grundgesetz dürfte es diese Staatsleistungen schon lange nicht mehr geben. Unser Bündnis BASTA setzt sich für die verfassungsgemäße Beendigung der Staatsleistungen ein.
    Staatsleistungen FAQ


Briefwechsel mit Bundespräsident Steinmeier: Verfassungsauftrag nur bei Sanktionsdrohung erfüllen?

Verfassungsauftrag nur bei Sanktionsdrohung erfüllen? Staatsleistungen an die Kirchen müssen abgelöst werden Briefwechsel mit Bundespräsident Steinmeier Seit 100 Jahren weigern sich die verantwortlichen Politiker des Bundes und der Länder, den Auftrag der Weimarer Reichsverfassung und des Grundgesetzes zur Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen zu erfüllen. Aus Anlass dieses „Jubiläums“…

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Ingo Heise: Staatsleistungen – Hundert Jahre Verfassungsbruch sind genug!

Goethe Universität Frankfurt am Main Frankfurter Forschungszentrum Globaler Islam 24.10.2019 – Prof. Dr. Horst Dreier (Universität Würzburg) Staat ohne Gott? Religion in der säkularen Moderne Co-Referat – Ingo Heise (HuGH / AG Säkulare Organisationen in Hessen) Staatsleistungen – Hundert Jahre Verfassungsbruch sind genug! Vielen Dank Herr Professor Dreier! Wie angekündigt…

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