• Worum geht es bei den Staatsleistungen an die Kirchen?

  • Unter Staatsleistungen versteht man im deutschen Religionsverfassungsrecht alle auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden und auf Dauer angelegten Leistungsverpflichtungen der Länder an die Religionsgesellschaften (Kirchen), die bei Inkrafttreten der Weimarer Verfassung am 14. August 1919 bereits bestanden. Laut Artikel 140 Grundgesetz dürfte es diese Staatsleistungen schon lange nicht mehr geben. Unser Bündnis BASTA setzt sich für die verfassungsgemäße Beendigung der Staatsleistungen ein.
    Staatsleistungen FAQ


3. Oktober: Infostand in Kiel

Am 3. Oktober gibt es einen angemeldeten Infostand zum Tag der Deutschen Einheit, diesmal in Kiel.
03.10. , 9:30 – 19:00.
Wer in der Nähe ist, bitte mithelfen. Ab 9:00 Uhr ist jemand da.
Das Ende ist offen, d.h. der Gottesdienst geht bis 11:00. Wie lange wir danach noch stehen ergibt sich aus dem Publikum.
Ort: Der Standort ist die St. Nikolai Kirche in Kiel.

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