• Worum geht es bei den Staatsleistungen an die Kirchen?

  • Unter Staatsleistungen versteht man im deutschen Religionsverfassungsrecht alle auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden und auf Dauer angelegten Leistungsverpflichtungen der Länder an die Religionsgesellschaften (Kirchen), die bei Inkrafttreten der Weimarer Verfassung am 14. August 1919 bereits bestanden. Laut Artikel 140 Grundgesetz dürfte es diese Staatsleistungen schon lange nicht mehr geben. Unser Bündnis BASTA setzt sich für die verfassungsgemäße Beendigung der Staatsleistungen ein.
    Staatsleistungen FAQ


Radiobeiträge von Angelika Wedekind zum Thema Staatsleistungen

Die Säkulare Flüchtlingshilfe | Hamburg e.V. berichtete in einer mehrteiligen Radiosendung bei TIDE.Radio über das Thema Staatsleistungen an die Kirchen.

Tide-Radio
Teil 1 vom 1. März 2022

Teil 2 vom 5. April 2022

Teil 3 vom 3. Mai 2022

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