Das Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) veröffentlichte seine Kritikpunkte zum „Entwurf eines Grundsätzegesetzes zur Ablösung der Staatsleistungen“ der Oppositionsfraktionen FDP, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Dezember 2020 in Form eines Änderungsantrags.
Die wesentlichen Änderungsvorschläge des ifw lauten:
- Berechnung der Ablösesummen auf der Basis der in den jeweiligen Haushaltsplänen für das Haushaltsjahr 1919 veranschlagten Auszahlungen;
- Bewertung der abzulösenden Staatsleistungen als Leistungen von unbestimmter Dauer mit dem 9,3-fachen des Jahreswertes (§ 13 Absatz 2 Bewertungsgesetz) statt mit dem 18,6-fachen;
- Verpflichtung zur Zahlung einer angemessenen Entschädigung anstelle eines Ausgleichs nach dem Äquivalenzprinzip;
- Keine Fortzahlung der Staatsleistungen neben einer ratenweisen Ablösezahlung;
- Anrechnung zu viel gezahlter Staatsleistungen auf die jeweilige Ablösesumme;
- Wegfall aller nachträglich eingeführten Ansprüche, die sich auf Staatsleistungen im Sinne von Artikel 138 Absatz 1 Weimarer Reichsverfassung beziehen.
Hintergründe zum Änderungsantrag auf: https://weltanschauungsrecht.de/meldung/staatsleistungen-aenderungsantrag-2020