Änderungsantrag zum Gesetzentwurf der Oppositionsfraktionen

Das Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) ver­öf­fent­lich­te sei­ne Kritikpunkte zum „Entwurf eines Grundsätzegesetzes zur Ablösung der Staatsleistungen“ der Oppositionsfraktionen FDP, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Dezember 2020 in Form eines Änderungsantrags.

Die wesent­li­chen Änderungsvorschläge des ifw lauten:

  • Berechnung der Ablösesummen auf der Basis der in den jewei­li­gen Haushaltsplänen für das Haushaltsjahr 1919 ver­an­schlag­ten Auszahlungen;
  • Bewertung der abzu­lö­sen­den Staatsleistungen als Leistungen von unbe­stimm­ter Dauer mit dem 9,3‑fachen des Jahreswertes (§ 13 Absatz 2 Bewertungsgesetz) statt mit dem 18,6‑fachen;
  • Verpflichtung zur Zahlung einer ange­mes­se­nen Entschädigung anstel­le eines Ausgleichs nach dem Äquivalenzprinzip;
  • Keine Fortzahlung der Staatsleistungen neben einer raten­wei­sen Ablösezahlung;
  • Anrechnung zu viel gezahl­ter Staatsleistungen auf die jewei­li­ge Ablösesumme;
  • Wegfall aller nach­träg­lich ein­ge­führ­ten Ansprüche, die sich auf Staatsleistungen im Sinne von Artikel 138 Absatz 1 Weimarer Reichsverfassung beziehen.

Hintergründe zum Änderungsantrag auf: https://​welt​an​schau​ungs​recht​.de/​m​e​l​d​u​n​g​/​s​t​a​a​t​s​l​e​i​s​t​u​n​g​e​n​-​a​e​n​d​e​r​u​n​g​s​a​n​t​r​a​g​-​2020

 

Kommentare sind geschlossen.