Pressemitteilung 2/2020
Der Gesetzentwurf der Oppositionsfraktionen FDP, Linke und Grüne (Drucksache 19/19273) über die Grundsätze zur Abschaffung der Staatsleistungen an die Kirchen sieht hohe Ablösesummen von insgesamt bis zu 10 Milliarden Euro vor.
Er enthält darüber hinaus lange Fristen.
Bis dahin sollen die bisherigen Staatsleistungen weiter gezahlt und auch noch gesteigert werden.
Die Ablösesummen sind ist sowohl rechtlich als auch historisch verfehlt:
1. „Seit über hundert Jahren die Leistungen entgegen dem Verfassungsauftrag weiterzuzahlen – das ist weit mehr, als dem Verfassungsgeber von 1919 und 30 Jahre später den Müttern und Vätern des Grundgesetzes vorschwebte“ führt BAStA-Sprecher Johann-Albrecht Haupt aus. „Die Staatsleistungen sollten daher ohne weitere Bedingungen ersatzlos eingestellt werden. Durch die verfassungswidrige Weiterzahlung und die kontinuierliche Erhöhung der Leistungen in den vergangenen hundert Jahren ist eine Ablösung und somit die Kompensation etwaiger vordemokratischer Ansprüche längst erfolgt.“
2. Das Ablösegebot in unserer Verfassung kann sich nur auf die 1919 bereits bestehenden Ansprüche beziehen. Diese ursprünglichen Ansprüche machen vermutlich jedoch nur einen Bruchteil der heutigen Staatsleistungen aus, die die Bundesländer jährlich an die Kirchen zahlen.
Alle nach 1919 eingeführten und über die historischen Ansprüche hinaus gezahlten Zuschüsse sind auf die jeweiligen Ablösesummen anzurechnen. „Wahrscheinlich kommt bei einer seriösen Rechnung kein weiterer Entschädigungsanspruch heraus“, erwartet Christian Hachmann von der BAStA-Koordination . „Eher müssten, jedenfalls rechnerisch, einige Kirchen sogar zu viel erhaltene Leistungen an die Bundesländer erstatten.“
3. Die Begründung des Gesetzentwurfs ist auch sachlich falsch:
„Seitens der Antragssteller und auch von Kirchenvertretern wird der Eindruck erweckt, es handele sich bei den umstrittenen Staatsleistungen generell um Entschädigungszahlungen für vergangene Enteignungen. Dies ist nicht richtig. Insbesondere die Evangelischen Kirchen waren kaum von Enteignungen betroffen“, stellt Diana Siebert, Initiatorin des BAStA, die historischen Hintergründe richtig. Vielmehr war in der Monarchie, also vor der Trennung von Staat und Kirche im Jahr 1919, die Fürsorge des Staates für das Wohlergehen der Religionsgemeinschaften der Grund für die Staatsleistungen.
„Entschädigungs“-Zahlungen an die Kirchen sind heute weniger denn je gerechtfertigt. Es wird Zeit einen Schlussstrich zu ziehen und unser Grundgesetz ernst zu nehmen.
Pingback:Ende der Staatsleistungen | Religion und Gesellschaft