Ende der Staatsleistungen – Aber kein wei­te­res Extrageld für die Kirchen

Pressemitteilung 2/2020

Der Gesetzentwurf der Oppositionsfraktionen FDP,  Linke und Grüne (Drucksache 19/19273) über die Grundsätze zur Abschaffung der Staatsleistungen an die Kirchen sieht hohe Ablösesummen von ins­ge­samt bis zu 10 Milliarden Euro vor.
Er ent­hält dar­über hin­aus lan­ge Fristen.
Bis dahin sol­len die bis­he­ri­gen Staatsleistungen wei­ter gezahlt und auch noch gestei­gert werden.

Die Ablösesummen sind ist sowohl recht­lich als auch his­to­risch verfehlt:

1. „Seit über hun­dert Jahren die Leistungen ent­ge­gen dem Verfassungsauftrag wei­ter­zu­zah­len – das ist weit mehr, als dem Verfassungsgeber von 1919 und 30 Jahre spä­ter den Müttern und Vätern des Grundgesetzes vor­schweb­te“ führt BAStA-Sprecher Johann-Albrecht Haupt aus. „Die Staatsleistungen soll­ten daher ohne wei­te­re Bedingungen ersatz­los ein­ge­stellt wer­den. Durch die ver­fas­sungs­wid­ri­ge Weiterzahlung und die kon­ti­nu­ier­li­che Erhöhung der Leistungen in den ver­gan­ge­nen hun­dert Jahren ist eine Ablösung und somit die Kompensation etwa­iger vor­de­mo­kra­ti­scher Ansprüche längst erfolgt.“

2. Das Ablösegebot in unse­rer Verfassung kann sich nur auf die 1919 bereits bestehen­den Ansprüche bezie­hen. Diese ursprüng­li­chen Ansprüche machen ver­mut­lich jedoch nur einen Bruchteil der heu­ti­gen Staatsleistungen aus, die die Bundesländer jähr­lich an die Kirchen zahlen.
Alle nach 1919 ein­ge­führ­ten und über die his­to­ri­schen Ansprüche hin­aus gezahl­ten Zuschüsse sind auf die jewei­li­gen Ablösesummen anzu­rech­nen. „Wahrscheinlich kommt bei einer seriö­sen Rechnung kein wei­te­rer Entschädigungsanspruch her­aus“, erwar­tet Christian Hachmann von der BAStA-Koordination . „Eher müss­ten, jeden­falls rech­ne­risch, eini­ge Kirchen sogar zu viel erhal­te­ne Leistungen an die Bundesländer erstatten.“

3. Die Begründung des Gesetzentwurfs ist auch sach­lich falsch:
„Seitens der Antragssteller und auch von Kirchenvertretern wird der Eindruck erweckt, es han­de­le sich bei den umstrit­te­nen Staatsleistungen gene­rell um Entschädigungszahlungen für ver­gan­ge­ne Enteignungen. Dies ist nicht rich­tig. Insbesondere die Evangelischen Kirchen waren kaum von Enteignungen betrof­fen“, stellt Diana Siebert, Initiatorin des BAStA, die his­to­ri­schen Hintergründe rich­tig. Vielmehr war in der Monarchie, also vor der Trennung von Staat und Kirche im Jahr 1919, die Fürsorge des Staates für das Wohlergehen der Religionsgemeinschaften der Grund für die Staatsleistungen.

Entschädigungs“-Zahlungen an die Kirchen sind heu­te weni­ger denn je gerecht­fer­tigt. Es wird Zeit einen Schlussstrich zu zie­hen und unser Grundgesetz ernst zu nehmen.

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