Offener Brief an die Abgeordneten des 20. deut­schen Bundestages

BASTA for­dert: Nehmen Sie unser Grundgesetz ernst und erfül­len Sie end­lich Ihren Verfassungsauftrag! Nach dem Ende der Monarchie in Deutschland 1918 soll­ten Staat und Kirche gemäß Artikel 138 I der Weimarer Verfassung WRV auch finan­zi­ell getrennt wer­den. Die Verfassungsgeber leg­ten daher fest, dass die aus Adelszeiten her­rüh­ren­den Leistungsansprüche der Kirchen…

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BASTA for­dert: Keine gehei­men Beratungen über wei­te­re Milliarden für die Kirchen!

Mehr als 100 Jahre lang haben sich die zustän­di­gen Parlamente gewei­gert, den bin­den­den Verfassungsauftrag zur Ablösung der vor­kon­sti­tu­tio­nel­len Staatsleistungen an die Kirchen zu erfül­len. Noch immer zah­len fast alle heu­ti­gen Bundesländer jähr­lich die­se umstrit­te­nen Gelder. Im ver­gan­ge­nen Jahr flos­sen so etwa 600 Millionen Euro aus den Landeshaushalten allein an die…

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Anfrage an die 14 Finanzministerien der Länder

Das Bündnis BASTA bit­tet die 14 betrof­fe­nen Finanzministerinnen und Finanzminister bis zum 29. Juli 2022 um Erteilung von Auskünften über die in den Haushaltsplänen der Länder von 1947 bis 1949 ver­an­schlag­ten Staatsleistungen als Berechnungsgrundlage für etwa­ige Ablösesummen und kon­kre­te Informationen zu angeb­lich ent­eig­ne­ten Kirchengütern. Abschließend betont Friedrich Coradill als BASTA-Sprecher:…

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Änderungsantrag zum Gesetzentwurf der Oppositionsfraktionen

Das Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) ver­öf­fent­lich­te sei­ne Kritikpunkte zum „Entwurf eines Grundsätzegesetzes zur Ablösung der Staatsleistungen“ der Oppositionsfraktionen FDP, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Dezember 2020 in Form eines Änderungsantrags. Die wesent­li­chen Änderungsvorschläge des ifw lau­ten: Berechnung der Ablösesummen auf der Basis der in den jewei­li­gen Haushaltsplänen für…

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Ende der Staatsleistungen – Aber kein wei­te­res Extrageld für die Kirchen

Pressemitteilung 2/2020 Der Gesetzentwurf der Oppositionsfraktionen FDP,  Linke und Grüne (Drucksache 19/19273) über die Grundsätze zur Abschaffung der Staatsleistungen an die Kirchen sieht hohe Ablösesummen von ins­ge­samt bis zu 10 Milliarden Euro vor. Er ent­hält dar­über hin­aus lan­ge Fristen. Bis dahin sol­len die bis­he­ri­gen Staatsleistungen wei­ter gezahlt und auch noch gesteigert…

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