• Worum geht es bei den Staatsleistungen an die Kirchen?

  • Unter Staatsleistungen versteht man im deutschen Religionsverfassungsrecht alle auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden und auf Dauer angelegten Leistungsverpflichtungen der Länder an die Religionsgesellschaften (Kirchen), die bei Inkrafttreten der Weimarer Verfassung am 14. August 1919 bereits bestanden. Laut Artikel 140 Grundgesetz dürfte es diese Staatsleistungen schon lange nicht mehr geben. Unser Bündnis BASTA setzt sich für die verfassungsgemäße Beendigung der Staatsleistungen ein.
    Staatsleistungen FAQ


Bundespräsident Steinmeier über 100 Jahre Weimarer Nationalversammlung

Heute, am 6. Februar 2019 sprach Frank-Walter Steinmeier in dem Theater in Weimar über 100 Jahre Weimarer Nationalversammlung. Dabei zitierte er auch Carl von Ossietzky, der zum 10-jährigen Jubiläum 1929 von „Weimar“ gesagt hatte:

Deutschland fehlt noch immer jener Respekt vor dem Verfassungsbuchstaben, der alle gut funktionierenden Demokratien auszeichnet.

Da hätte Steinmeier gleich auch die altrechtlichen Staatsleistungen erwähnen können. Denn da fehlte schließlich der Respekt nun schon fast 100 Jahre. Aber der Bundespräsident hat ja noch bis August Gelegenheit…

Zum Text der Rede auf der Website des Bundespräsidenten (bundespræsident.de)

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