• Worum geht es bei den Staatsleistungen an die Kirchen?

  • Unter Staatsleistungen versteht man im deutschen Religionsverfassungsrecht alle auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden und auf Dauer angelegten Leistungsverpflichtungen der Länder an die Religionsgesellschaften (Kirchen), die bei Inkrafttreten der Weimarer Verfassung am 14. August 1919 bereits bestanden. Laut Artikel 140 Grundgesetz dürfte es diese Staatsleistungen schon lange nicht mehr geben. Unser Bündnis BASTA setzt sich für die verfassungsgemäße Beendigung der Staatsleistungen ein.
    Staatsleistungen FAQ


Vormerken! 5. April, Berlin, 100 Jahre Staatsleistungen – 100 Jahre Missachtung der Verfassung

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Freitag 5. April 2019 · 19:30 Uhr

Haus der Demokratie und Menschenrechte · Greifswalder Straße 4 · 10405 Berlin

Staatsleistungen an die Kirchen beenden – jetzt! Veranstaltung am 5. April in Berlin
Freitag 5. April 2019 · 19:30 Uhr

Haus der Demokratie und Menschenrechte, Greifswalder Straße 4, Berlin

Save the date!

Regierungen und Parlamente in Deutschland weigern sich seit 1919, den ausdrücklichen Auftrag der Weimarer Reichsverfassung und des Grundgesetzes zu erfüllen, die historischen Staatsleistungen an die Kirchen abzulösen. Stattdessen überweisen die Länder (mit Ausnahme von Hamburg und Bremen) aus allgemeinen Steuermitteln jährlich steigende Beträge an die katholische und an die evangelische Kirche – allein seit dem zweiten Weltkrieg bis zum Jahr 2018 insgesamt 17,9 Milliarden Euro.

In der Veranstaltung soll darüber diskutiert werden, ob und wie wir die Beteiligten dazu bewegen können, diesen Zustand zu beenden.
Mit: Michael Schmidt-Salomon (Giordano-Bruno-Stiftung), Hannes Haupt (Humanistische Union), Vertreter*innen aus Regierungen, Parlamenten und Kirchen.

Kommt alle!

Anfahrt: Sie erreichen uns – z. B. vom S-, U- und Regionalbahnhof Alexanderplatz aus – mit der Tramlinie M4 sowie den Buslinien 142 und 200. Haltestelle ist jeweils „Am Friedrichshain“:

Anfahrtsplan

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