• Worum geht es bei den Staatsleistungen an die Kirchen?

  • Unter Staatsleistungen versteht man im deutschen Religionsverfassungsrecht alle auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden und auf Dauer angelegten Leistungsverpflichtungen der Länder an die Religionsgesellschaften (Kirchen), die bei Inkrafttreten der Weimarer Verfassung am 14. August 1919 bereits bestanden. Laut Artikel 140 Grundgesetz dürfte es diese Staatsleistungen schon lange nicht mehr geben. Unser Bündnis BASTA setzt sich für die verfassungsgemäße Beendigung der Staatsleistungen ein.
    Staatsleistungen FAQ


Deutschlandfunk über BAStA

Am 5. April brachte der Deutschlandfunk einen Beitrag über das BAStA.

Jenseits der wiederholten Darstellung der jeweiligen, eigenen Sicht ist letztlich das Resumée, dass schlichtweg nichts getan wurde: „Es gibt erklärtermaßen, sowohl von kirchlicher als auch von staatlicher Seite keine Verhandlungen über die Ablösung der Staatsleistungen. Und das verlangen wir jetzt, dass das endlich begonnen wird.« (Johann-Albrecht Haupt, BAStA-Sprecher )

Externer Link:

https://www.deutschlandfunk.de/staatsleistungen-an-die-kirchen-ein-gebot-seit-100-jahren.886.de.html?dram:article_id=445504

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