• Worum geht es bei den Staatsleistungen an die Kirchen?

  • Unter Staatsleistungen versteht man im deutschen Religionsverfassungsrecht alle auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden und auf Dauer angelegten Leistungsverpflichtungen der Länder an die Religionsgesellschaften (Kirchen), die bei Inkrafttreten der Weimarer Verfassung am 14. August 1919 bereits bestanden. Laut Artikel 140 Grundgesetz dürfte es diese Staatsleistungen schon lange nicht mehr geben. Unser Bündnis BASTA setzt sich für die verfassungsgemäße Beendigung der Staatsleistungen ein.
    Staatsleistungen FAQ


Fernsehbeitrag: „Ewige Schulden“ am 18. Februar im Ersten

Im Ersten Programm (Fernsehen) ist am Montag, 18. Februar 2019 um 23:55 Uhr der Film Ewige Schulden – Ostdeutschlands Kirchen und die Staatsleistungen zu sehen. Im Rahmen dieses Beitrags ist auch Hannes Haupt, Koordinator in unserem Bündnis mit einem ausführlichen Statement zu sehen.

Wiederholungstermin: Dienstag, 19. Februar 2019, 3:20 Uhr

https://www.daserste.de/information/reportage-dokumentation/dokus/sendung/ewige-schulden-100.html

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