• Worum geht es bei den Staatsleistungen an die Kirchen?

  • Unter Staatsleistungen versteht man im deutschen Religionsverfassungsrecht alle auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden und auf Dauer angelegten Leistungsverpflichtungen der Länder an die Religionsgesellschaften (Kirchen), die bei Inkrafttreten der Weimarer Verfassung am 14. August 1919 bereits bestanden. Laut Artikel 140 Grundgesetz dürfte es diese Staatsleistungen schon lange nicht mehr geben. Unser Bündnis BASTA setzt sich für die verfassungsgemäße Beendigung der Staatsleistungen ein.
    Staatsleistungen FAQ


Film: Ewige Schulden am 18. Februar im MDR

Donnerstag, 7. Februar 2019 · 19:00 Uhr
Augustinerkloster · Augustinerstraße 10 · 99084 Erfurt


Vorpremiere des MDR-Films:
„Ewige Schulden — Ostdeutschlands Kirchen“
Nur 20 Prozent der Menschen im Osten sind Kirchenmitglieder. Trotzdem fließt eine Menge Geld vom Staat an die Kirchen. Thüringen liegt dabei in ganz Deutschland auf Platz drei.

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