• Worum geht es bei den Staatsleistungen an die Kirchen?

  • Unter Staatsleistungen versteht man im deutschen Religionsverfassungsrecht alle auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden und auf Dauer angelegten Leistungsverpflichtungen der Länder an die Religionsgesellschaften (Kirchen), die bei Inkrafttreten der Weimarer Verfassung am 14. August 1919 bereits bestanden. Laut Artikel 140 Grundgesetz dürfte es diese Staatsleistungen schon lange nicht mehr geben. Unser Bündnis BASTA setzt sich für die verfassungsgemäße Beendigung der Staatsleistungen ein.
    Staatsleistungen FAQ


Film: Ewige Schulden am 18. Februar im MDR

Im Ersten Programm (Fernsehen) ist am 18. Februar 2019 um 23.30 Uhr der Film Ewige Schulden – Ostdeutschlands Kirchen und die Staatsleistungen zu sehen. Im Rahmen dieses Beitrags ist auch Hannes Haupt, Koordinator in unserem Bündnis mit einem ausführlichen Statement zu sehen.

Es gibt es eine Vorpremiere vor der Fernsehausstrahlung dieses Films des MDR in Erfurt mit öffentlicher Diskussion, bei der auch Ingrid Matthäus-Maier auf dem Podium dabei ist.

Information des MDR über den Beitrag: https://www.mdr.de/thueringen/mitte-west-thueringen/erfurt/mdr-vorauffuehrung-ewige-schulden-100.html


Veranstaltungsinformation

Vorpremiere von Ewige Schulden – Ostdeutschlands Kirchen und die Staatsleistungen

Donnerstag, 7. Februar 2019
Einlass: ab 18:00 Uhr · Vorführung: 19:00 Uhr

Augustinerkloster
Augustinerstraße 10
99084 Erfurt

Eintritt: frei

Hier gibt es die Möglichkeit sich online für die Vorpremiere anzumelden: https://www.mdr.de/mdr-thueringen/kontakt/formular-ewige-schulden-100.html

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