• Worum geht es bei den Staatsleistungen an die Kirchen?

  • Unter Staatsleistungen versteht man im deutschen Religionsverfassungsrecht alle auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden und auf Dauer angelegten Leistungsverpflichtungen der Länder an die Religionsgesellschaften (Kirchen), die bei Inkrafttreten der Weimarer Verfassung am 14. August 1919 bereits bestanden. Laut Artikel 140 Grundgesetz dürfte es diese Staatsleistungen schon lange nicht mehr geben. Unser Bündnis BASTA setzt sich für die verfassungsgemäße Beendigung der Staatsleistungen ein.
    Staatsleistungen FAQ


Vollaufzeichnung über die hochkaräte BAStA-Diskussion zum Ende der Staatsleistungen

Eine Aufzeichnung der Diskussion 100 Jahre Staatsleistungen – 100 Jahre Missachtung der Verfassung mit S. Dağdelen MdB, B. Jarasch MdA, M. Droege, J.A. Haupt und M. Schmidt-Salomon sowie L.Wolf sindest Du hier: Die Diskussion fand am Fr. 05. April 2019, in Berlin, Haus der Demokratie statt.

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Film: Ewige Schulden am 18. Februar im MDR

Donnerstag, 7. Februar 2019 · 19:00 Uhr
Augustinerkloster · Augustinerstraße 10 · 99084 Erfurt


Vorpremiere des MDR-Films:
„Ewige Schulden — Ostdeutschlands Kirchen“
Nur 20 Prozent der Menschen im Osten sind Kirchenmitglieder. Trotzdem fließt eine Menge Geld vom Staat an die Kirchen. Thüringen liegt dabei in ganz Deutschland auf Platz drei.

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