• Worum geht es bei den Staatsleistungen an die Kirchen?

  • Unter Staatsleistungen versteht man im deutschen Religionsverfassungsrecht alle auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden und auf Dauer angelegten Leistungsverpflichtungen der Länder an die Religionsgesellschaften (Kirchen), die bei Inkrafttreten der Weimarer Verfassung am 14. August 1919 bereits bestanden. Laut Artikel 140 Grundgesetz dürfte es diese Staatsleistungen schon lange nicht mehr geben. Unser Bündnis BASTA setzt sich für die verfassungsgemäße Beendigung der Staatsleistungen ein.
    Staatsleistungen FAQ


Vollaufzeichnung über die hochkaräte BAStA-Diskussion zum Ende der Staatsleistungen

Eine Aufzeichnung der Diskussion
100 Jahre Staatsleistungen – 100 Jahre Missachtung der Verfassung mit S. Dağdelen MdB, B. Jarasch MdA, M. Droege, J.A. Haupt und M. Schmidt-Salomon sowie L.Wolf sindest Du hier:

Die Diskussion fand am Fr. 05. April 2019, in Berlin, Haus der Demokratie statt.

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