• Worum geht es bei den Staatsleistungen an die Kirchen?

  • Unter Staatsleistungen versteht man im deutschen Religionsverfassungsrecht alle auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden und auf Dauer angelegten Leistungsverpflichtungen der Länder an die Religionsgesellschaften (Kirchen), die bei Inkrafttreten der Weimarer Verfassung am 14. August 1919 bereits bestanden. Laut Artikel 140 Grundgesetz dürfte es diese Staatsleistungen schon lange nicht mehr geben. Unser Bündnis BASTA setzt sich für die verfassungsgemäße Beendigung der Staatsleistungen ein.
    Staatsleistungen FAQ


Gesetzentwurf von FDP, Linken und Grünen springt viel zu kurz – Ende der Staatsleistungen

Das Bündnis Altrechtliche Staatsleistungen Abschaffen (BAStA) freut sich: nach 101 Jahren gibt es endlich einen fraktionsübergreifenden Entwurf für ein Ende der direkten Staatsleistungen an die Kirchen. Doch das BAStA kritisiert die vorgesehenen hohen Ablösesummen scharf. Johann-Albrecht Haupt, BAStA-Sprecher: „Ein ernstzunehmender Anlauf zur Ablösung der Staatsleistungen und zur Erfüllung des Verfassungsauftrags…

Mehr darüber erfahren