• Worum geht es bei den Staatsleistungen an die Kirchen?

  • Unter Staatsleistungen versteht man im deutschen Religionsverfassungsrecht alle auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden und auf Dauer angelegten Leistungsverpflichtungen der Länder an die Religionsgesellschaften (Kirchen), die bei Inkrafttreten der Weimarer Verfassung am 14. August 1919 bereits bestanden. Laut Artikel 140 Grundgesetz dürfte es diese Staatsleistungen schon lange nicht mehr geben. Unser Bündnis BASTA setzt sich für die verfassungsgemäße Beendigung der Staatsleistungen ein.
    Staatsleistungen FAQ


Kirchenvertreter im Deutschlandfunk zu Staatsleistungen

Deutschlandfunk vom 12. Februar 2019
Derzeit 540 Millionen Euro überweist der deutsche Staat der evangelischen und katholischen Kirche jährlich, ohne dass die Christen dafür irgendetwas tun müssten. Das Geld kommt aus Steuermitteln, das heißt: Auch wer nicht Kirchenmitglied ist, beteiligt sich an der Finanzierung.

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