• Worum geht es bei den Staatsleistungen an die Kirchen?

  • Unter Staatsleistungen versteht man im deutschen Religionsverfassungsrecht alle auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden und auf Dauer angelegten Leistungsverpflichtungen der Länder an die Religionsgesellschaften (Kirchen), die bei Inkrafttreten der Weimarer Verfassung am 14. August 1919 bereits bestanden. Laut Artikel 140 Grundgesetz dürfte es diese Staatsleistungen schon lange nicht mehr geben. Unser Bündnis BASTA setzt sich für die verfassungsgemäße Beendigung der Staatsleistungen ein.
    Staatsleistungen FAQ


Ende der Staatsleistungen – Aber kein weiteres Extrageld für die Kirchen

Pressemitteilung 2/2020 Der Gesetzentwurf der Oppositionsfraktionen FDP,  Linke und Grüne (Drucksache 19/19273) über die Grundsätze zur Abschaffung der Staatsleistungen an die Kirchen sieht hohe Ablösesummen von insgesamt bis zu 10 Milliarden Euro vor. Er enthält darüber hinaus lange Fristen. Bis dahin sollen die bisherigen Staatsleistungen weiter gezahlt und auch noch…

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PM 11./14. August: 100 Jahre Ablösungsgebot. BAStA bringt Stellungnahmen aus Politik und Kirchen. Bisher einzig Oppositionsparteien aufgeschlossen

Pressemitteilung 11./14. August: 100 Jahre Weimarer Verfassung – 100 Jahre Ablösungsgebot der Staatsleistungen an die Kirchen BAStA bringt Stellungnahmen aus Politik und Kirchen. Bisher einzig Oppositionsparteien aufgeschlossen Hannover, den 5. August 2019 Sehr geehrte Damen und Herren, 100 Jahre Weimarer Verfassung – das heißt bisher auch 100 Jahre Nichtstun der…

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