„Religion und Staat in einem pluralisierten und säkularisierten Land. 100 Jahre Weimarer Verfassung – 70 Jahre Grundgesetz“: Unter diesem Titel hatten die Heinrich-Böll-Stiftung und die Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS) Anfang November zu einer gemeinsamen Veranstaltung eingeladen.
In dem Veranstaltungsbericht der KAS zu dieser Tagung heißt es:
„Auch die Frage, ob finanzielle Staatsleistungen an die Kirchen heute noch gerechtfertigt sind, wurde intensiv diskutiert. Bischof Franz-Josef Overbeck [Militärbischof, Vorsitzender der Kommission für gesellschaftliche und soziale Fragen, Ruhrbischof in Essen] erinnerte daran, dass die Kirchen seit der Napoleonischen Zeit für die Verluste der Säkularisierung vom Staat entschädigt würden. Das Grundgesetz übernahm diese Regelung. „Die Logik, warum es das noch gibt, kann man kaum mehr begründen.“ Hier müsse eine Lösung her, „die nicht in einer Feindschaft einer Seite gegenüber endet.“
Auch wenn nicht ganz klar ist, was die letzte Bemerkung bedeutet, wird erneut deutlich, wie unangenehm der (katholischen) Kirche inzwischen die fortdauernde Zahlung von Staatsleistungen geworden ist.
Zum vollständigen Veranstaltungsbericht: https://www.kas.de/de/veranstaltungsberichte/detail/-/content/zuwanderung-entkonfessionalisierung-und-religioese-pluralisierung