• Worum geht es bei den Staatsleistungen an die Kirchen?

  • Unter Staatsleistungen versteht man im deutschen Religionsverfassungsrecht alle auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden und auf Dauer angelegten Leistungsverpflichtungen der Länder an die Religionsgesellschaften (Kirchen), die bei Inkrafttreten der Weimarer Verfassung am 14. August 1919 bereits bestanden. Laut Artikel 140 Grundgesetz dürfte es diese Staatsleistungen schon lange nicht mehr geben. Unser Bündnis BASTA setzt sich für die verfassungsgemäße Beendigung der Staatsleistungen ein.
    Staatsleistungen FAQ


PM 11./14. August: 100 Jahre Ablösungsgebot. BAStA bringt Stellungnahmen aus Politik und Kirchen. Bisher einzig Oppositionsparteien aufgeschlossen

Pressemitteilung 11./14. August: 100 Jahre Weimarer Verfassung – 100 Jahre Ablösungsgebot der Staatsleistungen an die Kirchen BAStA bringt Stellungnahmen aus Politik und Kirchen. Bisher einzig Oppositionsparteien aufgeschlossen Hannover, den 5. August 2019 Sehr geehrte Damen und Herren, 100 Jahre Weimarer Verfassung – das heißt bisher auch 100 Jahre Nichtstun der…

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