• Worum geht es bei den Staatsleistungen an die Kirchen?

  • Unter Staatsleistungen versteht man im deutschen Religionsverfassungsrecht alle auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden und auf Dauer angelegten Leistungsverpflichtungen der Länder an die Religionsgesellschaften (Kirchen), die bei Inkrafttreten der Weimarer Verfassung am 14. August 1919 bereits bestanden. Laut Artikel 140 Grundgesetz dürfte es diese Staatsleistungen schon lange nicht mehr geben. Unser Bündnis BASTA setzt sich für die verfassungsgemäße Beendigung der Staatsleistungen ein.
    Staatsleistungen FAQ


Fr. 05. April 2019 · Berlin: 100 Jahre Staatsleistungen – 100 Jahre Missachtung der Verfassung. Mit S. Dağdelen MdB, B. Jarasch MdA, M. Droege, J.A. Haupt und M. Schmidt-Salomon sowie L.Wolf

Freitag, 5. April 2019 · 19:30 Uhr
Haus der Demokratie und Menschenrechte · Greifswalder Straße 4 · 10405 Berlin


100 Jahre Staatsleistungen – 100 Jahre Missachtung der Verfassung. Diskussion mit S. Dağdelen MdB, B. Jarasch MdA, M. Droege, J.A. Haupt und M. Schmidt-Salomon

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